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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen EliteGuide GbR, vertreten durch Jean-Marc Ratzlaff und Maurice Ratzlaff, Pagenstecherstraße, 49090 Osnabrück (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Hosting, Domainverwaltung sowie Wartung und Pflege von Websites.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Das Leistungsangebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich die dort enthaltene Leistungsbeschreibung.

(2) Darstellungen von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers, in Preisübersichten oder in Werbematerialien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(3) Angegebene Preise und Bearbeitungszeiten auf der Website sind Richtwerte für den jeweiligen Standardumfang. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben im individuellen Angebot.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

(5) Die Gestaltung erfolgt im Rahmen der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers. Rein geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

(6) Der Auftragnehmer kann Interessenten im Rahmen der Angebotsphase unverbindlich und unentgeltlich eine unfertige Vorschau- bzw. Demoversion einer Website zur Verfügung stellen. Diese Vorschauversion begründet keinen Vertrag, ist nicht zur produktiven Nutzung bestimmt und darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder veröffentlicht noch produktiv betrieben werden. Kommt es im Anschluss an die Vorschauversion zu einem Vertragsschluss, gelten für die Umsetzung und Bezahlung des Projekts die Regelungen dieser AGB, insbesondere § 6.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform übersendet. Ein Vertragsschluss kann auch fernmündlich (telefonisch) erfolgen, sofern der Auftragnehmer die getroffene Vereinbarung im Anschluss in Textform bestätigt.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Firmendaten sowie Zugänge zu bestehenden Systemen, Domains oder Hosting-Konten.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten (insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Videos, Musik und Marken) die erforderlichen Rechte innehat und deren Verwendung im Rahmen des Projekts keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.

(5) Erfolgt trotz zweimaliger Aufforderung in Textform über einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen keine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.

§ 5 Termine, Fristen und Bearbeitungszeiten

(1) Angegebene Bearbeitungszeiten (z. B. „1–2 Wochen“) sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich in Textform ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.

(2) Die Bearbeitungszeit beginnt frühestens mit dem Eingang aller für den Projektstart erforderlichen Inhalte und Informationen des Auftraggebers sowie – sofern vereinbart – dem Eingang der Anzahlung gemäß § 6 Abs. 2.

(3) Freigabe- und Korrekturschleifen des Auftraggebers werden nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei einmaligen Projektleistungen ist, sofern nicht abweichend vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes bei Auftragserteilung fällig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Umsetzung des Projekts (Konzeption, Umänderung und Ausarbeitung) nach Eingang dieser Anzahlung. Die restlichen 50 % des Nettoauftragswertes werden mit Fertigstellung und Livegang der Website, spätestens mit Bereitstellung des Arbeitsergebnisses zur Abnahme gemäß § 8, zur Zahlung fällig. Wurde der Vertrag telefonisch oder in sonstiger Textform ohne separate Unterzeichnung geschlossen, wird die Anzahlung mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig.

(3) Tritt der Auftraggeber nach Zahlung der Anzahlung gemäß Abs. 2 und vor Fertigstellung des Projekts vom Auftrag zurück oder kündigt er diesen, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 16 Abs. 4 vorliegt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die geleistete Anzahlung als pauschalierte Entschädigung einzubehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

(5) Wiederkehrende Leistungen (insbesondere die monatlichen Zahlweisen für Websites sowie die Servicepakete für Hosting, Wartung und Pflege und die laufende SEO-Betreuung) werden monatlich im Voraus abgerechnet. Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach § 10.

(6) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung berechtigt, laufende Leistungen (insbesondere Hosting) vorübergehend auszusetzen.

(8) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Änderungswünsche und Zusatzleistungen

(1) Im vereinbarten Leistungsumfang sind, sofern nicht abweichend geregelt, zwei Korrekturschleifen im Rahmen des vereinbarten Konzepts enthalten.

(2) Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts wesentliche Änderungen an Struktur, Design oder Funktionsumfang, stellen diese eine Zusatzleistung dar. Der Auftragnehmer unterbreitet hierfür vor Umsetzung ein gesondertes Angebot.

(3) Zusatzleistungen werden, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet. Der Stundensatz wird im Angebot ausgewiesen.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme auf.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Arbeitsergebnis innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen oder wesentliche Mängel in Textform zu benennen.

(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und wurde der Auftraggeber auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Website produktiv nutzt (Livegang).

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

(3) An eingesetzten Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks, Schriften und Stockmaterial gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf lizenzpflichtige Bestandteile hin.

(4) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die von ihm entwickelten Konzepte, Techniken, Bausteine und generischen Codebestandteile auch für andere Projekte zu verwenden.

(5) Entwurfsfassungen, nicht ausgeführte Konzepte und Zwischenstände – einschließlich unentgeltlicher Vorschauversionen gemäß § 2 Abs. 6 – bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 10 Servicepakete: Hosting, Wartung und Betreuung

(1) Hosting-, Wartungs- und laufende Betreuungsleistungen sowie monatliche Zahlweisen für Websites (nachfolgend gemeinsam „Servicepakete“) stellen Dauerschuldverhältnisse dar. Sie beginnen mit dem vereinbarten Datum.

(2) Servicepakete werden mit einer festen Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen, sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung keine abweichende Laufzeit vereinbart wird. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.

(3) Der Vertrag muss von der jeweils kündigenden Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Laufzeit, die zuvor vereinbart war (im Regelfall also um weitere 24 Monate), und zwar zu den gleichen Konditionen – insbesondere zum gleichen Preis und Leistungsumfang –, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Ein Wechsel in ein höherwertiges Servicepaket (Upgrade) ist jederzeit zum Folgemonat möglich. Der Wechsel in ein niedrigeres Paket (Downgrade) ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(6) Der Auftragnehmer schuldet eine Server-Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten planmäßiger Wartung sowie Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen beim Rechenzentrumsbetreiber oder höhere Gewalt).

(7) Domains werden auf den Namen des Auftraggebers registriert; dieser ist Inhaber der Domain. Für die Registrierung und Verwaltung gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC eG).

(8) Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen des Hostings regelmäßige Datensicherungen. Der Auftraggeber bleibt für eigene Sicherungskopien seiner Inhalte verantwortlich.

(9) In den Servicepaketen enthaltene Kontingente für Inhaltsänderungen (z. B. 30 bzw. 60 Minuten pro Monat) sind auf den jeweiligen Kalendermonat bezogen und verfallen bei Nichtinanspruchnahme; eine Übertragung auf Folgemonate oder eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Umbauten, neue Unterseiten oder neue Funktionen sind nicht Bestandteil der Servicepakete und werden gesondert angeboten.

(10) Ist im Rahmen einer monatlichen Zahlweise für eine Website ausschließlich reines Hosting ohne Wartungs-, Pflege- oder Änderungsleistungen vereinbart (z. B. beim Paket „One-Pager“), beschränkt sich der Leistungsumfang auf die technische Bereitstellung, Erreichbarkeit und Sicherheit der Website gemäß Abs. 6 und 8. Inhaltliche Änderungen, Pflege und Betreuung sind in diesem Fall nicht enthalten und können gesondert beauftragt werden.

(11) Nach Beendigung eines Servicevertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Daten in einem gängigen Format zur Verfügung und unterstützt bei einem Umzug. Ein hierfür anfallender Aufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 11 Besondere Bestimmungen für SEO-Leistungen

(1) Suchmaschinenoptimierung ist eine Dienstleistung, kein Werkerfolg. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht das Erreichen bestimmter Platzierungen.

(2) Rankings, Sichtbarkeit und Besucherzahlen hängen von Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, insbesondere von den Algorithmen der Suchmaschinenbetreiber und dem Verhalten von Mitbewerbern. Eine bestimmte Platzierung wird daher ausdrücklich nicht zugesichert.

(3) Der Auftragnehmer setzt ausschließlich Methoden ein, die den Richtlinien der gängigen Suchmaschinenbetreiber entsprechen.

§ 12 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Bedienung, auf fehlende Updates bei nicht beauftragter Wartung oder auf Änderungen an Browsern, Endgeräten oder Diensten Dritter nach Abnahme zurückzuführen sind.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme.

(5) Websites werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme gängigen, aktuellen Browserversionen optimiert. Eine fehlerfreie Darstellung in veralteten Browsern wird nicht geschuldet.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen, Datenverlust, soweit der Auftraggeber keine zumutbaren Sicherungen vorgenommen hat, sowie für mittelbare Schäden.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte (insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht) ist nicht Bestandteil der Leistung.

(5) Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB werden, soweit im Rahmen der Leistung bereitgestellt, ausschließlich als unverbindliche Vorlage geliefert. Der Auftraggeber ist für deren rechtliche Prüfung und Aktualität selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere im Rahmen von Hosting und Wartung), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 15 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens sowie unter Verwendung von Abbildungen des erstellten Arbeitsergebnisses als Referenz auf seiner Website, in seinem Portfolio und in sozialen Medien zu benennen.

(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz in diesem Fall innerhalb angemessener Frist.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft mit Verlinkung anzubringen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird dieser Hinweis entfernt.

§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung.

(2) Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag vor Fertigstellung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. § 6 Abs. 3 (Einbehalt der Anzahlung) bleibt hiervon unberührt und geht als speziellere Regelung vor.

(3) Für Servicepakete und monatliche Zahlweisen (Hosting, Wartung, laufende Betreuung) gilt die in § 10 Abs. 2 und 3 geregelte Vertragslaufzeit von grundsätzlich 24 Monaten, sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Die Kündigung hat mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch zu den gleichen Konditionen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten vor.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, großflächige Netzausfälle sowie schwere Erkrankung des Auftragnehmers. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 19 Chat-Assistent („Digitaler Berater“)

(1) Auf der Website des Auftragnehmers sowie optional auf im Rahmen eines Projekts erstellten Kundenwebsites kann ein regelbasierter Chat-Assistent eingesetzt werden, der Besucheranfragen automatisiert auf Basis fest hinterlegter Inhalte beantwortet, häufige Fragen klärt und Kontaktanfragen vorqualifiziert.

(2) Der Chat-Assistent ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung und schließt selbstständig keine Verträge ab. Angaben des Assistenten stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 2 Abs. 2 dieser AGB dar. Bei Unklarheiten verweist der Assistent auf den direkten Kontakt zum Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist bemüht, die dem Assistenten zugrunde liegenden Informationen aktuell und zutreffend zu halten, übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit automatisiert ausgegebener Antworten.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Chat-Funktion (insbesondere eingegebene Nachrichten) richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der betreffenden Website.

(5) Setzt der Auftragnehmer den Chat-Assistenten im Rahmen eines Kundenprojekts auf einer für den Auftraggeber erstellten Website ein, ist der Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlicher seinerseits verpflichtet, seine Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen. Der Auftragnehmer unterstützt hierbei, ersetzt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung durch den Auftraggeber (vgl. § 13 Abs. 5).

STAND: SEPTEMBER 2026

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